Kommunale Unternehmen

Unser Experten-Team berät die öffentliche Hand und deren Unternehmen hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen bzw. wirtschaftlicher Betätigungen und erbringt dabei unterschiedlichste Steuerberatungsdienstleistungen im öffentlichen Sektor und damit verbundene wirtschaftsrechtliche Beratungsleistungen – sofern gewünscht, unter Einbeziehung der Fachanwälte der MNT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Abdeckung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Steuer- und wirtschaftsrechtliche Gestaltungsberatung

Neben der laufenden Steuerberatung kommt der steuer- und wirtschaftsrechtlichen Gestaltungsberatung eine besondere Bedeutung zu – verbunden mit dem klaren Ziel, eine langfristige Minderung der Steuerlast unserer Mandanten des Bereichs öffentlicher Sektor sicherzustellen.

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Aufgaben- bzw. Fragestellungen:

  • Abgrenzung der Tätigkeiten als Betriebe gewerblicher Art
  • steuerliche Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und des steuerlichen Querverbundes
  • umsatzsteuerliche Auswirkungen der wirtschaftlichen Betätigungen
  • steuerliche Behandlung und EU-konforme Ausgestaltung von Zuschüssen
  • Erstellung von Steuererklärungen für Betriebe gewerblicher Art und kommunale Gesellschaften
  • steuerliche und wirtschaftsrechtliche Optimierung kommunaler Beteiligungsstrukturen
  • steuerliche und wirtschaftsrechtliche Organisationsberatung bezüglich öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Rechtsformen
  • Public Private Partnership (PPP) und sonstige Kooperations-Projekte
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht sowie Gemeindehaushaltsrecht
  • Beratung steuerlicher Betriebsprüfungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und -gerichten
  • Führung der Finanz-/Lohnbuchhaltung
  • Kalkulationen von Gebühren und Beiträgen
  • Gutachterliche Tätigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach §§ 316 ff HGB und nach Gemeindehaushaltsrecht sowie Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)

Selbstverständlich verfügen wir auch über Referenzlisten, die – bei Bedarf – jederzeit eingesehen werden können. Wir sind nicht nur gerne Ihr Berater, sondern wir verstehen uns als Ihr Partner, der Ihnen – aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Bereich – größtmöglichen Nutzen bietet.

Offene Stellen

Für den Standort Limburg suchen wir einen qualifizierten und engagierten Mitarbeiter (m/w/d) als
Erfahrener Prüfer und/oder Steuerberater mit Berufserfahrung im Non-Profit-Bereich

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